AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit an. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittels vor.

2. Stefanie Fladausch ist berechtigt Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vorzunehmen, soweit diese Änderungen aufgrund veränderter Umstände erforderlich sind und dem Kunden zumutbar sind. Solche Veränderungen teilt Stefanie Fladausch dem Kunden unter Einhaltung einer angemessenen Frist schriftlich mit. Der Kunde ist berechtigt, den Änderungen innerhalb von 1 Woche nach Erhalt zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, gelten die Änderungen als angenommen. Stefanie Fladausch verpflichtet sich, dem Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruches hinzuweisen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Parteien.

 

§ 2 Kostenschätzungen, Kostenvoranschläge, Vertragsverhältnis

Kostenschätzungen und Kostenvoranschläge sind kostenlos und unverbindlich. Ein Vertragsverhältnis zu den im Kostenvoranschlag genannten Konditionen besteht erst nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber. Die im Kostenvoranschlag genannten Preise setzen voraus, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben und vollständig sind.

Die Geltungsdauer des Kostenvoranschlages beträgt zwei Monate nach Erstellungsdatum.

Mündlich vereinbarte Sonderbedingungen, sowie Frist- und Terminabsprachen werden erst nach ihrer schriftlichen Bestätigung durch Stefanie Fladausch wirksam.

Kostenschätzungen können aufgrund der Unvollständigkeit der vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen nur zur preislichen Orientierung dienen. Vertragsverhältnisse basieren stets auf Kostenvoranschlägen.

 

§ 3 Urheberrechtliche Bestimmungen

1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der hergestellten Daten (§§ 1, 2 Abs. 2 73ff UrhG) stehen Stefanie Fladausch zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viel Rechte wie es dem offen gelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.

2. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Homepage, Email etc.) verpflichtet, den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), unmittelbar bei der Visualisierung und dieser eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: © Visualisierung Fladausch oder © Dipl.-Ing. Stefanie Fladausch. Bei Nichtanbringung des Copyrightvermerk wird ein Strafzugschlag des doppelten Rechnungsbetrages fällig.

3. Jede Veränderung der hergestellten Daten bedarf der schriftlichen Zustimmung von Stefanie Fladausch.

4. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung/Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.

5. Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG.

6. Im Fall einer Veröffentlichung sin zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück.

7. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt Stefanie Fladausch von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

8. Stefanie Fladausch darf zu eigenen Werbezwecken die erstellten Daten uneingeschränkt nutzen. Darf eine Publikation aus irgendwelchen Gründen, wie zum Beispiel bei Geheimhaltung, nicht erfolgen, so ist dafür von Seiten des Auftraggebers im Vorfeld zu benennen, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten publiziert werden dürfen. Diese Reglungen müssen schriftlich definiert werden und werden mit Auftragserteilung gültig.

 

§ 4 Eigentum Datenmodell

1. Das Eigentum am 3D-Modell steht Stefanie Fladausch zu. Stefanie Fladausch überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung für die vereinbarte Nutzung das 3D-Datenmodell. Ist dies der Fall, gilt die Nutzungsbewilligung gleichfalls nur im Umfang des Punktes 3.1 als erteilt.

2. Stefanie Fladausch wird das 3D-Datenmodell ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlustes oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

 

§ 5 Verlust und Beschädigung

1. Im Fall des Verlustes oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Daten haftet Stefanie Fladausch - aus welchem Rechtsmittel immer - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt. Jede Haftung ist auf die kostenlose Wiederholung der Daten (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.

2. Eine Valorisierung der genannten Beträge bleibt vorbehalten.

 

§ 6 Leistung und Gewährleistung

1. Stefanie Fladausch wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Stefanie Fladausch kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil - durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist Stefanie Fladausch hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei.

2. Alle Stefanie Fladausch übergebenen Daten werden streng vertraulich behandelt.

3. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Jedenfalls haftet Stefanie Fladausch nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

4. Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von Stefanie Fladausch, wie Bereitstellung von termingerechten Daten.

5. Der Versand der hergestellten Daten erfolgt auf digitalem Weg. Wünscht der Auftraggeber einen Datenträger oder einen Ausdruck und Versand der hergestellten Daten auf dem Postweg, so wird dies getrennt berechnet. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

6. Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.

7. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, steht dem Vertragspartner zwei Verbesserungsansprüche durch Stefanie Fladausch zu. Dabei läuft die Lieferung des ersten und des zweiten Vorabzuges in niedriger Werkauflösung. Erst die Lieferung der dritten und letzten Version der Visualisierung erfolgt in der vorher schriftlich vereinbarten, hohen Auflösung (dpi). Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von Stefanie Fladausch abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet.

8. Werden Daten nach Beauftragung zu einem Festpreis erstellt und ergibt sich, zum Beispiel durch von Auftraggeber vorgenommene Änderung an den Ausgangsdaten, ein Mehraufwand für Stefanie Fladausch, so wird dieser - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - zum gültigen Stundentarif verrechnet.

9. Ein Anspruch auf Farbechtheit und Materialwirkung kann aufgrund der Variation von Belichtungsverhältnissen und digitaler Bildverarbeitung nicht gewährleistet werden.

 

§ 7 Werklohn

1. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen steht Stefanie Fladausch ein Werklohn (Honorar) nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand zu.

2. Das Honorar steht auch dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch dritte abhängt. Auf das Auftragshonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.

3. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht Stefanie Fladausch mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.

4. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.

5. Das Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

 

§ 8 Zahlung

1. Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 25% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig. Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen längstens binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Verständigung von Stefanie Fladausch vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.

2. Im Fall des Verzugs gelten - unbeschadet übersteigender Schadensersatzansprüche - Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart. Für Zwecke der Zinsenberechnung ist für das jeweilige Kalenderjahr die am 2. Januar des entsprechenden Jahres festgesetzte Bankrate für das gesamte Kalenderjahr maßgebend.

3. Mahnspesen und die Kosten - auch außergerichtlicher - anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.

4. Soweit gelieferte Daten ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von Stefanie Fladausch. Im Fall der Sitzverlegung können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.

2. Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im Übrigen ist deutsches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.

3. Schad- und Klagloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.

4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrages) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.

5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für auftragsgemäß hergestellte Daten sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik.

6. Email-Korrespondenzen werden vom Auftraggeber als beweiskräftig anerkannt.

7. Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

[Stand 15.10.2014]

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